…müssen sie bitte auch nach der neuen Verordnung vom 01.08.2022 innerhalb der Physiotherapie tragen. Danke für Ihr Verständnis!
„Als Update im Zusammenhang möchten wir über die unveränderte Fortgeltung der grundlegenden Covid-19-Basismaßnahmen informieren, deren Geltung per Verordnung mit 01. August 2022 bis vorerst 23. Oktober 2022 verlängert wurde: unverändert gilt ganz generell weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (nach der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung) im niedergelassenen Bereich (u.a. in Praxen für Physiotherapie und im Setting des Hausbesuchs, ebenso an weiteren Berufssitzen niedergelassener Gesundheitsberufe wie Arztordinationen als „sonstige Orte an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden“) sowie in Kranken- und Kuranstalten wie auch Alters- und Pflegeheimen für Patient*innen, Behandler*innen, Dienstleister*innen (PhysiotherapeutInnen sowie weitere externe Gesundheitsdienstleister*innen) und Mitarbeitet*innen. (Stand: 2. Novelle zur 2. COVID-19-BMV zum 01.08.2022)“ (Physioaustria, 19.09.2022)
FFP2-Masken werden daher auch nach dem 1. August weiterhin bei Ausübung der physiotherapeutischen Tätigkeit verpflichtend zu tragen sein.“
Danke für Ihre Mitarbeit!